Rechtliche Lage & Hinweise

Hanf zählt zweifellos zu einer der ältesten Nutz- und Heilpflanzen in der Geschichte der Menschheit. Aufzeichnungen zufolge hat sie schon seit Jahrtausenden einen festen Sitz in den verschiedenen Kulturen. Trotz dieser Tatsache und obwohl CBD bereits in den 1940er Jahren entdeckt wurde, kam die EU zum Entschluss CBD-haltige Nahrungsmittel der ‚Novel-Food- Verordnung‘ zu unterwerfen. Unter dieser Verordnung für neuartige Lebensmittel fallen sämtliche Produkte, die bis zum Stichtag 15.5.1997 laut Einschätzung der EU nur unzureichend erforscht sind, um für den Verzehr zum Einsatz zu kommen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Lebensmittel, die Algen, Pilze, verschiedene tierische Produkte (Insekten ö.ä.), exotische Pflanzen oder Pflanzenteile enthalten. 

Da für CBD bereits unzählige Zulassungsanträge eingereicht wurden und nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2020 CBD endgültig aus der Suchtmittel-Verordnung gestrichen wurde, steht unter diesem Gesichtspunkt einer Lebensmittelzulassung nichts mehr im Wege. Da die Mühlen unserer Gesetzgeber bekanntlich nicht am schnellsten mahlen, wird es bis zur Umsetzung dieses Urteils noch eine Weile dauern. Daher müssen wir bedauerlicherweise unsere Erzeugnisse derzeit noch als Aromaprodukte verkaufen und dürfen auch keine Verzehrs- und Einnahmeempfehlungen auf selbigen anführen. Dieser Umstand ist sowohl für Sie als Kunden, als auch für uns als Produzenten etwas unbefriedigend, lässt sich aber momentan aus rechtlicher Sicht leider nicht anders lösen. Durch die Deklaration als Aromaprodukt und der Tatsache, dass alle unsere Erzeugnisse einen THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent aufweisen, können Sie unsere Produkte bereits jetzt 100% legal und ohne Gefahr einer psychoaktiven Wirkung erwerben!